Sie sind hier: Home -> HelpDesk -> Schulbegleitung

Schulbegleitung

Schulbegleiter als hilfreiche Maßnahme zur Integration von Kindern mit Behinderungen

Schulbegleiter, Schulassistenten, Integrationshelfer oder auch Individualbegleiter - es gibt viele Bezeichnungen und Begriffe. Die unterschiedlichen Begriffe resultieren auf Grund der Tatsache, dass es keine rechtliche Erfassung gibt, sodass tatsächlich keine formelle Struktur besteht. Die Tätigkeiten sind vielfältig, verfolgen aber im Endeffekt ein Ziel: Unterstützung von Kindern im schulischen Alltag, welche eine körperliche, seelische oder geistige Behinderung haben.

Der Schulbegleiter - Unterstützung und Hilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung

Schulbegleiter unterstützen behinderte Kinder in der Regelschule oder auch in der Förderschule, wobei sich die Begleiter an den individuellen Bedürfnissen des Kindes anpassen. Im Rahmen der Schulbegleitung handelt es sich um eine Einzelfallmaßnahme, die entweder ad personam (am Schüler) oder im Klassenzimmer stattfindet.

Es ist möglich, eine Differenzierung der Einsatzgebiete - entweder in Förderschulen oder allgemeinen Schulen - zu erzielen, jedoch nicht unbedingt notwendig. Jedoch besteht ein Unterschied für Schulbegleitungen in den jeweiligen Schulformen. Kinder, die nur einen geringen Behinderungsgrad haben, besuchen im Regelfall Inklusionsklassen. Bei ausgeprägten Behinderungen sind es vorwiegend Förderschulen, in denen auch zahlreiche Sonderpädagogen zur Verfügung stehen. Sonderpädagogen - vor allem in jener Team-Größe wie bei Förderschulen - gibt es im Regelfall nicht an normalen bzw. allgemeinen Schulen, sodass der Schulbegleiter hier in einem deutlich umfangreicherem Verantwortungsgebiet aktiv sein muss. Der Hauptaufgabenbereich der Schulbegleitung bezieht sich hauptsächlich auf die Grundschule bzw. in weiterer Folge auf Mittel- oder Hauptschulen.

Die Aufgaben des Schulbegleiters

Die Schulbegleitung unterstützt im schulischen Lern- sowie Lebensumfeld, sodass die Teilnahme am Unterricht möglich ist. Die Aufgaben der Schulbegleitung sind:

  • Unterstützung und Hilfe bei der Umsetzung etwaiger Übungssequenzen
  • Hilfestellung im Unterricht durch etwaige Handführung oder Verdeutlichung über andere bzw. mehrere Sinneskanäle
  • Verdeutlichung der Arbeitsanweisungen durch das Lehrpersonal
  • Nach Verfassung Lernangebote zu reduzieren oder mitunter zu erweitern

Die Eltern entscheiden - in Absprache mit der Schulleitung oder dem Klassenleiter - über die Möglichkeit einer Schulbegleitung für das Kind. Sind alle Ebenen für eine Begleitung, wird in weiterer Folge ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt, wobei hier in erster Linie das Jugendamt und/oder das Sozialamt kontaktiert werden.

Die Richtlinien nach SBG VIII und SBG XII

Im Endeffekt fällt die Schulbegleitung unter die Eingliederungshilfe. Hier gibt es jedoch Unterschiede. So erhalten Kinder sowie Jugendliche, welche unter einer seelischen Behinderung leiden, eine Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII. Seelische Behinderungen sind etwa Autismus, Entwicklungsverzögerungen oder auch ADS bzw. ADHS. Handelt es sich um eine körperliche oder geistige Behinderung, ist die Eingliederungshilfe nach dem SGB XII zuständig. Im Rahmen geistiger bzw. körperlicher Behinderung ist das Sozialamt zuständig; handelt es sich um eine seelische Behinderung, ist das Jugendamt verantwortlich. Ein klassisches duales System, wobei immer wieder Abgrenzungsprobleme auftreten. Etwa dann, wenn es sich um Mehrfachbehinderungen handelt, sodass es keinen Grenzbereich zwischen einer geistigen bzw. seelischen Behinderung gibt.

Der Antrag auf Schulbegleitung

Der Antrag muss von den Eltern gestellt werden. Die Kosten für die Begleitung werden in der Kommune geregelt. Das Jugendamt oder Sozialamt beschäftigt keine Schulbegleiter, kann aber sehr vermitteln, dass ausgebildete Begleiter von anderen Organisationen zur Verfügung gestellt werden. Im Regelfall wird der Antrag auf Schulbegleitung bewilligt, sofern ein Betreuungsbedarf gegeben ist und die Schule jenen tatsächlich nicht erfüllen kann. Die Bewilligung bezieht sich immer auf ein Jahr. Nach einem Jahr wird einerseits die Effektivität, andererseits auch die Notwendigkeit überprüft.

Sind Sie auf der Suche nach einem guten Pflegedienst?

ENSANA ist zugelassener Pflegedienstleister zur Schulbegleitung und berät Sie kostenfrei und unverbindlich.

Sprechen Sie uns an!
Beratungshotline: 09191-83999-59
E-Mail: beratung@ensana.de

Beratung

Haben Sie noch Fragen zum Thema Schulbegleitung?

ENSANA ist ein zugelassener Pflegedienst und berät Sie gerne unverbindlich und kostenlos zum Thema Schulbegleitung und allen verbundenen Themengebieten.

Sprechen Sie uns an!
Beratungshotline: 09191-83999-59
E-Mail: beratung@ensana.de

Weitere Themen