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Hauswirtschaftliche Versorgung

Mit hauswirtschaftlicher Versorgung das Lebensumfeld sichern

Die Pflege von Menschen ganz allgemein umfasst die Gesundheits- und die Krankenpflege. Abhängig von einem höheren oder gar hohen Lebensalter ergibt sich die Notwendigkeit einer Pflege im Alltag. In den meisten Fällen ist sie ein Pflegemix für die Bereiche Gesundheit und Alter. Naturgemäß geht im Alter alles buchstäblich langsamer vor sich. Der Alltag wird insgesamt beschwerlicher. Manche Krankheiten sind nicht mehr heilbar, sie entwickeln sich hin zu chronischen Beschwerden. Daraus ergibt sich kurz über lang eine Pflegebedürftigkeit. Bildlich gesprochen wird der Erkrankte zum Pflegefall. An diesem Punkt entscheidet sich, wie anhand der Art und des Ausmaßes mit dieser Pflegenotwendigkeit umgegangen wird, wie sie insgesamt gemanagt werden kann.

Zuhause solange wie möglich, ins Heim so spät wie nötig

Alle Beteiligten und Betroffenen, vom Staat über Kranken- und Pflegekassen bis hin zum Betroffenen selbst inklusive seiner Familienangehörigen sind bestrebt, dass der bisher gewohnte und bekannte Lebensraum möglichst lange beibehalten wird, sprich nur im äußersten Notfall verlassen werden muss. Damit ist die häusliche Pflege angesprochen. Sie ist die Versorgung des Pflegebedürftigen in seiner heimischen, häuslichen Umgebung, außerhalb eines teil- oder vollstationären Heimaufenthaltes. Sowohl im Rahmen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI, dem elften Sozialgesetzbuch als auch im Sozialhilferecht des SGB XII hat die häusliche einen deutlichen Vorrang vor der stationären Pflege. Ob die Krankenkasse, die Pflegekasse oder beide gemeinsam Kostenträger sind, ist von Fall zu Fall unterschiedlich und wird individuell entschieden. Für den Pflegebedürftigen ist ausschlaggebend, dass sich jeder darum bemüht, ihm ein zumutbares Leben in seiner Wohnung zu ermöglichen.

Pflegerische + hauswirtschaftliche Versorgung = Häusliche Pflege

Die häusliche Pflege zur Aufrechterhaltung des eigenständigen Lebens und Wohnens in den eigenen vier Wänden gliedert sich in die beiden Bereiche pflegerische sowie hauswirtschaftliche Versorgung des Pflegebedürftigen. Die Aufwendungen für häusliche Pflege insgesamt können im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung oder der Sozialhilfe bezahlt beziehungsweise erstattet werden. Eine von mehreren Voraussetzungen ist die mindestens sechsmonatige Pflegebedürftigkeit. Die häusliche Pflege inklusive der hauswirtschaftlichen Versorgung kann sowohl von Privatpersonen, zum Beispiel von Familienangehörigen des Pflegebedürftigen wahrgenommen werden, als auch professionell von einem ortsansässigen Pflegedienst. Bei der familieninternen Lösung erhält der Pflegebedürftige das ihm nach der jeweiligen Pflegestufe zustehende Pflegegeld zur freien Verwendung ausbezahlt. Der externen Pflegehilfe werden als professionellem Pflegedienst die Pflegesachleistungen bis zu einem von der Pflegeversicherung festgelegten Höchstbetrag vergütet. Eins ist mit dem anderen kombinierbar und wird mit der Pflegeversicherung im Einzelfall abgesprochen.

Hauswirtschaftliche Versorgung eines Singlehaushaltes

Der Pflegebedürftige führt üblicherweise einen Einzel-, den heutigen Singlehaushalt. Er ist alleinstehend und in seiner ganz alltäglichen Haushaltsführung auf die Hilfe Dritter angewiesen. Die Hauswirtschaft als solche umfasst eine große Vielfalt an Leistungen. Sie sind in dem Einzelhaushalt des Pflegebedürftigen nur zu einem geringenTeil gefragt, müssen aber gerade deswegen kontinuierlich und lückenlos erledigt werden. Der Lebensraum des Pflegebedürftigen muss, hauswirtschaftlich gesehen, so funktionsfähig sein, dass ein selbstständiges Leben und Wohnen möglich ist. Zu den Grunderfordernissen gehören das Verpflegen mit allen Tagesmahlzeiten inklusive dem Einkaufen, Kochen und der damit verbundenen Nachbereitung, das Reinigen der Wohnung sowie die Körperhygiene mit dem regelmäßigen Wechseln und Waschen von Ober- & Unterbekleidung. Das sind Selbstverständlichkeiten für jeden in die Gesellschaft eingebundenen Bürger. Dem Pflegebedürftigen ist es aus eigenen Stücken heraus nicht möglich, diesen Kreislauf tagtäglich aufrechtzuerhalten. Er braucht die Hilfe Dritter, um den drohenden Wechsel in ein Pflege-/Altenheim zu verhindern. Gleichzeitig ist diese Hilfe von Familienangehörigen oder vom mobilen Pflegedienst so wirksam und so hilfreich, dass sich ein Heimaufenthalt erübrigt. Entscheidend ist, dass der Pflegebedürftige in seiner täglichen Hauswirtschaft unterstützt wird.

Im Grunde genommen ist die hauswirtschaftliche Versorgung als solche kein Problem. Jeder Alleinstehende muss sich selbst versorgen und seine Wohnung, wie es heißt, in Ordnung halten. In der mehrköpfigen Familie fällt diese Arbeit in den Bereich der Hausfrau oder des Hausmannes. Der Pflegebedürftige weiß oftmals auch, was getan werden muss; er kann es jedoch nicht mehr vollumfänglich selbst leisten. Das eigenständige Einkaufen im örtlichen Einzelhandel ist wegen körperlicher Beschwerden nicht möglich, und warme Speisen zubereiten ist nicht jedermanns Sache. Die Pflegeversicherung prüft anhand eines detaillierten Leistungskataloges, welche hauswirtschaftliche Versorgungsleistung im Einzelfall notwendig und zweckmäßig ist. Zum Einkaufen gehören auch das Lagern von Lebensmitteln sowie von Vorräten. Kochen beginnt mit dem Aufstellen eines mehrtägigen oder wöchentlichen Speiseplans und beinhaltet eine richtige, angepasste Ernährung. Die kann diätisch sein, wobei auf die täglich notwendige Kalorienzufuhr geachtet werden muss. Alter, Lebensumstände sowie Gesundheitszustand sind ebenfalls mitentscheidend. Zur Wohnungsreinigung gehört der regelmäßige Wechsel von Bettwäsche. Wischen, waschen, putzen und pflegen sind körperlich anstrengende Tätigkeiten, die dem Pflegebedürftigen in den meisten Fällen schwerfallen bis hin zu nicht möglich sind.

Gesamtpflegezeit beinhaltet die hauswirtschaftliche Versorgung

Die Pflegeversicherung als Kostenträger muss „notgedrungen“ alle Pflegefälle vereinheitlich und berechenbar machen. Grundlage dafür ist die Ermittlung der Gesamtpflegezeit. Sie setzt sich zusammen aus der Dauer der Grundpflege sowie aus den in Minuten und Stunden berechneten „Bausteinen“ für jede einzelne hauswirtschaftliche Versorgungsleistung. Der Umfang des hauswirtschaftlichen Hilfebedarfs ist wiederum ausschlaggebend für die Zuordnung zur einzelnen Pflegestufe.

Für den Pflegebedürftigen oder seine Familienangehörigen wirkt das insgesamt bürokratisch und geradezu „unmenschlich“. Feststeht, dass dem Pflegebedürftigen auf jeden Fall geholfen wird, um ihm den Verbleib in seinem heimischen Umfeld zu ermöglichen. Die Pflegeversicherung als Kostenträger kommt nicht umhin, sich bei ihrer Entscheidung an Zahlen und Fakten zu halten. Hauswirtschaftliche Versorgung ist in dieser Situation geradezu eine Schlüsselposition. Sie muss funktionieren, weil ansonsten die Eigenständigkeit des Pflegebedürftigen akut gefährdet ist, sprich nicht mehr funktionieren kann. Der Wechsel hin in ein Pflegeheim wäre dann unvermeidbar.

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