Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege meint die vorübergehende Unterbringung, Verpflegung und Betreuung von pflegebedürftigen Menschen in einer stationären Einrichtung. Sie wird zum einen gewährt, um dem Pflegebedürftigen nach einem Krankenhausaufenthalt den Übergang in den eigenen Haushalt zu erleichtern. Auch wenn sich der Gesundheitszustand der zu pflegenden Person verschlechtert und eine teilstationäre Pflege nicht ausreicht, ist eine zeitlich begrenzte Aufnahme in einer stationären Einrichtung möglich.
Kurzzeitpflege kann ebenso als Zwischenstation genutzt werden, wenn bei plötzlicher Pflegebedürftigkeit die Wohnung noch nicht bedarfsgerecht eingerichtet ist oder wenn bei dem geplanten, langfristigen Heimaufenthalt noch kein angemessener Platz gefunden wurde.
Zum anderen ist Kurzzeitpflege für die Pflegenden gedacht, die für eine begrenzte Zeit ihrer Pflegeaufgabe nicht nachkommen können, wie im Falle von Urlaub, Krankheit oder körperlicher und seelischer Überlastung.
Kurzzeitpflege gilt ab der Pflegestufe 0 und kann für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Die Kosten dafür übernimmt die Pflegekasse.Die finanzielle Leistung hängt dabei von der Pflegestufe ab. Sie kann bis zu 1612 Euro betragen. Darin sind Grundpflege, medizinische und soziale Betreuung enthalten. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung muss der Pflegebedürftige selbst tragen.
Einrichtungen für die Kurzzeitpflege und ihre Angebote
Die Einrichtungen zur stationären Unterbringung müssen von der Pflegekasse zugelassen sein. Eine Ausnahme bilden Pflegebedürftige mit einer Behinderung; sie können auch nicht-zugelassene, auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Einrichtungen auswählen.
Für die zu pflegenden Menschen bieten sich verschiedenen Möglichkeiten der Unterbringung. Es werden Einzelzimmer angeboten, die an stationäre Einrichtungen angegliedert sind. Innerhalb einer Altenpflegeeinrichtung oder eines Krankenhauses finden sich spezielle Wohnbereiche für die Kurzzeitpflege. Auch haben verschiedene Gesundheitszentren die Kurzzeitpflege in ihrem Leistungsangebot. Darüber hinaus gibt es extra auf Kurzzeitpflege ausgerichtete Einrichtungen.
Bei der Auswahl spielen neben Nähe und guter Erreichbarkeit auch die Tagessätze der einzelnen Einrichtungen und ihre medizinischen, pflegerischen und sozialen Angebote eine Rolle.Dem Pflegebedürftigen werden neben Unterkunft und Versorgung alle nötigen pflegerischen Maßnahmen wie Grund- und Behandlungspflege geboten. Er kann alle vom Arzt verordneten medizinischen Leistungen, sowie therapeutische Betreuung und rehabilitativen Maßnahmen für sich in Anspruch nehmen. Viele Einrichtungen bieten unterschiedliche Freizeitaktivitäten an und sorgen auch für kulturelle Angebote.
Kostenerleichterung bei der Finanzierung
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich bei der Finanzierung von Unterbringung und Verpflegung unterstützen zu lassen. Wenn die Leistungen der Verhinderungspflege in einem Kalenderjahr noch nicht genutzt oder restlos aufgebraucht sind, können diese für die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Dadurch erhöhen sich Leistungsanspruch und Aufenthaltsdauer.
Auch können die selbst übernommenen Kosten unter Umständen von der Steuer als besondere Belastungskosten abgesetzt werden.In Notfällen hilft das Sozialamt weiter. Wenn ein Pflegebedürftiger die zusätzlichen Leistungen nicht erbringen kann, kann er einen entsprechenden Antrag auf Zuzahlung stellen. Je nach Gegebenheiten wird auch ein unterhaltspflichtiges Familienmitglied zur Teilfinanzierung herangezogen.
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